younionOrtsgruppe Taiskirchen im Innkreis
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Förderungen und Unterstützungen

Geld, das man beantragen muss – und das deshalb oft liegen bleibt. Von der Weiterbildungsförderung über die Solidaritätsversicherung bis zum Katastrophenfonds.

Weiterbildungsförderung

Der Punkt, der am meisten bringt und am wenigsten bekannt ist. Gefördert wird der erfolgreiche Abschluss einer berufsbegleitenden Aus- oder Weiterbildung – und zwar aus zwei Töpfen gleichzeitig: von der Zentrale in Wien und von der Landesgruppe Oberösterreich.

AbschlussZentraleLandesgruppegesamt
Doktorat, Dipl.-Ing., Magister, Master (Erstabschluss)580 €–580 €
Bakkalaureat (Erstabschluss)435 €–435 €
Akademien (6–8 Semester)410 €–410 €
Kollegs, Abiturientenlehrgänge350 €–350 €
Universitätslehrgang ab 4 Semestern350 €75 €425 €
Masterlehrgang, z. B. MBA, MPA, MSc, MAS290 €75 €365 €
Matura an BHS, z. B. HTL, HAK235 €60 €295 €
AHS oder Oberstufenrealgymnasium175 €60 €235 €
Studienberechtigungs- oder Berufsreifeprüfung175 €60 €235 €
Meister- und Befähigungsprüfung145 €60 €205 €
Berufsbildende Mittlere Schule, Facharbeiterausbildung120 €60 €180 €
Innerbetriebliche Aus- und Weiterbildung90 €30 €120 €
Fachspezifische Berufsweiterbildung90 €max. 30 €120 €
Sprachkurse, EDV-Ausbildung90 €max. 30 €120 €

Voraussetzungen

Bei den letzten drei Kategorien darf die Förderung die tatsächlich belegten Kosten nicht übersteigen.

Wohin mit dem Antrag: an die Landesgruppe Oberösterreich. Formulare gibt es dort (Kollegin Schwentner, Tel. 0732 65 42 46-84317), bei der Bezirksgruppe oder zum Herunterladen auf younion.at.

ÖGB-Solidaritätsversicherung

Die Leistungen steigen mit der Dauer der Mitgliedschaft. Anspruch besteht ab drei Jahren – bei jungen Mitgliedern, die diese Zeit altersbedingt nicht erreichen können, gelten die drei Jahre als erfüllt.

Begräbniskostenbeitrag

MitgliedsdauerLeistung
3 bis 10 Jahre150 €
über 10 bis 20 Jahre160 €
über 20 bis 30 Jahre170 €
über 30 Jahre180 €

Beim Ableben des Ehe- oder Lebenspartners gebührt der halbe Beitrag.

Invaliditätsversicherung

Bei dauernder Invalidität nach einem Freizeitunfall, für aktive Mitglieder. Bei Teilinvalidität anteilig nach dem Grad.

Mitgliedsdauerbei Totalinvalidität
3 bis 10 Jahre3.200 €
über 10 bis 25 Jahre4.800 €
über 25 Jahre6.400 €

Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen

MitgliedsdauerLeistung
3 bis 10 Jahre800 €
über 10 bis 25 Jahre1.000 €
über 25 Jahre1.200 €

Spitalgeld

Bei unfallbedingtem Spitalsaufenthalt 4 € pro Tag ab dem ersten Tag, sofern der Aufenthalt mindestens vier Tage dauert. Höchstens 308 €, das entspricht 77 Tagen. Gilt für Freizeit- wie für Arbeitsunfälle.

Meldung im Versicherungsfall an die Landesgruppe Oberösterreich, Volksgartenstraße 34, 4020 Linz (Sachbearbeiterin Manuela Gando, Tel. 0732 65 42 46-84315). Für den Begräbniskostenbeitrag braucht es das Formblatt, die Mitgliedskarte, eine Kopie der Sterbeurkunde und der saldierten Rechnung sowie Name und IBAN der bezugsberechtigten Person.

Wenn es eng wird

Fonds und Unterstützungen für Notlagen. Diese Töpfe sind wenig bekannt und werden entsprechend selten in Anspruch genommen.

ÖGB-Katastrophenfonds

Für Schäden am und im Wohnhaus beziehungsweise in der Wohnung am Hauptwohnsitz – etwa nach Hochwasser, Brand oder Sturm.

  • Nur Schäden über 700 € werden anerkannt
  • Schäden an Nebengebäuden, Fahrzeugen, Geräten und Maschinen sind ausgenommen
  • Mindestens zwei Jahre ÖGB-Mitgliedschaft
  • Einreichfrist: sechs Monate ab Eintritt des Schadens
  • Die Schadensmeldung muss vollständig ausgefüllt und gemeindeamtlich bestätigt sein

Eingereicht wird über die Ortsgruppe, die an die Landesgruppe weiterleitet.

Einmalige Unterstützung der Landesgruppe

Für Mitglieder, die unverschuldet in Not geraten sind. Die Höhe liegt je nach Fall zwischen 15 € und 500 €. Anspruch besteht frühestens nach einem halben Jahr Mitgliedschaft. Begründete Ansuchen laufen über die Ortsgruppe an die Landesgruppe.

Zuschuss bei Geburt eines Kindes

Seit 1. Jänner 2024 erhält jedes Mitglied der Landesgruppe Oberösterreich bei der Geburt eines eigenen Kindes 60 €. Der Antrag ist formlos an die Landesgruppe zu richten, mit Geburtsurkunde und Bankverbindung.

Arbeitslosenunterstützung

Voraussetzung sind 24 geleistete Vollmonatsbeiträge, unverschuldete Arbeitslosigkeit und die unverzügliche Meldung beim AMS. Die Höhe beträgt das Vierfache des monatlichen Durchschnittsbeitrags.

  • 2 bis 9 Jahre Mitgliedschaft: 3 Monate
  • 10 bis 14 Jahre: 4 Monate
  • über 15 Jahre: 5 Monate

Für arbeitslose Mitglieder beträgt der Beitrag 1,80 €. Dazu kommt eine Weihnachtsgabe von 55 €, sofern die Beiträge weiter entrichtet wurden.

Weitere Fonds des ÖGB

Karl-Maisel-Fonds: außerordentliche Unterstützung für bedürftige Mitglieder oder engste Angehörige in Notfällen, auch Zuschüsse für lebensrettende Operationen oder den Ankauf von Hilfsgeräten.

Anton-Proksch-Fonds: Unterstützung bei unverschuldeter sozialer Bedürftigkeit, insbesondere für die Berufsausbildung behinderter Kinder und Jugendlicher.

Rudolf-Pöder-Fonds: Unterstützung behinderter Mitglieder der younion.

Johann-Böhm-Fonds: Stipendien bis 5.000 € für wissenschaftliche Arbeiten zu Themen der Arbeitnehmervertretung.

Alle Angaben stammen aus dem Kleinen Jahrbuch 2026/27 der Landesgruppe Oberösterreich und sind ohne Gewähr. Über Gewährung und Höhe entscheidet in jedem Fall die Gewerkschaft.

Etwas davon trifft zu?

Die meisten dieser Leistungen muss man selbst beantragen – von allein kommt kein Geld. Bei der Antragstellung hilft die Ortsgruppe weiter.

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