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Dienstrecht kompakt

Die Fragen, die im Gemeindedienst am häufigsten auftauchen – Urlaub, Krankenstand, Karenz, Fahrtkosten. Zusammengefasst aus dem Kleinen Jahrbuch der Landesgruppe Oberösterreich.

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Auf ein Thema klicken. Die Paragraphen beziehen sich auf das Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz (GDG) sowie das Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG).

Kündigungsfristen § 25 Oö. GDG, § 54 Oö. LVBG

Die Frist gilt für beide Seiten und richtet sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses:

Dauer des DienstverhältnissesKündigungsfrist
weniger als 6 Monate1 Woche
ab 6 Monaten2 Wochen
ab 1 Jahr1 Monat
ab 2 Jahren2 Monate
ab 5 Jahren3 Monate
ab 10 Jahren4 Monate
ab 15 Jahren5 Monate

Postensuchtage

Bei Kündigung durch den Dienstgeber sind auf Verlangen wöchentlich mindestens acht Arbeitsstunden zur Stellensuche freizugeben, ohne dass das Entgelt gekürzt wird. Bei Teilzeit entsprechend dem Beschäftigungsausmaß.

Vorsicht bei Abfertigung ALT: Wer selbst kündigt, verliert in der Regel den Anspruch. Wer aus dem Dienstverhältnis ausscheiden möchte, sollte um einvernehmliche Auflösung unter Gewährung der Abfertigung ALT ersuchen und auf eine schriftliche Bestätigung bestehen. Vor so einem Schritt unbedingt die Gewerkschaft fragen.

Pflegefreistellung § 130 Oö. GDG, § 50 Oö. LVBG

Eine Woche im Ausmaß der wöchentlichen Normalarbeitszeit für:

  • die notwendige Pflege erkrankter oder verunglückter naher Angehöriger oder im gemeinsamen Haushalt lebender Personen
  • die Betreuung des eigenen Kindes, wenn die sonst betreuende Person ausfällt
  • die Begleitung des erkrankten Kindes bei einem stationären Aufenthalt, sofern es das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Eine Zusatzwoche bei Kindern unter 12 Jahren, die im gemeinsamen Haushalt leben.

Der Verbrauch ist tageweise, halbtageweise oder in vollen Stunden möglich. Kosten für die notwendige ärztliche Bestätigung trägt die Gemeinde.

Dienstverhinderung und Krankenstand § 90 Oö. GDG, § 13 Oö. LVBG

Entgeltfortzahlung bei Erkrankung

Dauer des Dienstverhältnissesvolle Bezüge
unter 5 Jahrebis 42 Tage
ab 5 Jahrenbis 91 Tage
ab 10 Jahrenbis 182 Tage

Dauert die Verhinderung länger, gebühren für die gleichen Zeiträume 25 % des Monatsbezugs. Beamtinnen und Beamte behalten den vollen Bezug; pauschalierte Nebengebühren werden allerdings nach 30 Tagen eingestellt.

Ärztliche Bestätigung

Ab mehr als drei Arbeitstagen ist so rasch wie möglich eine Bestätigung vorzulegen. In begründeten Fällen kann der Bürgermeister sie bereits ab dem ersten Tag verlangen.

Arztbesuche

Grundsätzlich in der dienstfreien Zeit. Ausgenommen sind akute Anlassfälle sowie verordnete Therapien, die sich nicht außerhalb der Dienstzeit absolvieren lassen – diese gelten als gerechtfertigte Abwesenheit.

Verhinderung aus wichtigem Grund

Entgeltfortzahlung besteht, wenn ein wichtiger persönlicher Grund vorliegt, kein Verschulden gegeben ist und die Verhinderung verhältnismäßig kurz dauert. Dazu zählen etwa die Erkrankung naher Angehöriger, die unerwartete Schließung von Schule oder Kindergarten, Begräbnisvorbereitungen und die Teilnahme am Begräbnis, die Ausübung des Wahlrechts, Ladungen vor Gericht und Ämter, Verkehrsstörungen oder Naturkatastrophen.

Erholungsurlaub § 113 ff Oö. GDG, § 33 ff Oö. LVBG

Ausmaß pro Kalenderjahr bei Vollbeschäftigung

VoraussetzungUrlaub
Dienstalter unter 25 Jahren200 Stunden
Dienstalter ab 25 Jahren240 Stunden
ab 51. Lebensjahr und 10 Jahre im Dienstverhältnis240 Stunden

200 Stunden entsprechen 25 Arbeitstagen, 240 Stunden entsprechen 30 Arbeitstagen.

Pädagogische Fach- und Assistenzkräfte

Zusätzlich 80 Stunden, nach Möglichkeit während der Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien zu verbrauchen.

Bedienstete mit Behinderung

Grad der Behinderungzusätzlich
10 % und 20 %16 Stunden
30 %24 Stunden
40 %32 Stunden
50 %40 Stunden

Voraussetzung ist ein Bescheid nach dem Behinderteneinstellungsgesetz oder des Sozialministeriumsservice.

Anspruch und Verfall

In den ersten sechs Monaten entsteht der Anspruch monatlich mit je einem Zwölftel, danach in voller Höhe für das laufende Jahr. Ab dem Folgejahr jeweils zu Jahresbeginn zur Gänze.

Nach zwei Jahren ab Ende des Urlaubsjahres verfällt die Hälfte des nicht verbrauchten Anspruchs, nach drei Jahren der Rest. Bei Karenz verschiebt sich der Verfallstermin entsprechend.

Sonderurlaub § 126 Oö. GDG, § 47 Oö. LVBG · IKD-Richtlinie

Sonderurlaub ist eine Kann-Bestimmung – es besteht kein Rechtsanspruch. Für bis zu eine Woche im Kalenderjahr entscheidet der Bürgermeister, darüber hinaus der Gemeindevorstand. Die Bezüge laufen weiter.

AnlassDauer
Eigene Eheschließung oder eingetragene Partnerschaft3 Arbeitstage
Eheschließung von Kind, Elternteil oder Geschwistern1 Arbeitstag
Geburt eines Kindes2 Arbeitstage
Vaterschaftsfrühkarenzbis 80 Stunden je Kind
Betreuung naher Angehörigerbis 40 Stunden jährlich
Pflege eines erkrankten Kindes unter 12 Jahrenbis 20 Stunden jährlich
Tod von Ehe- oder Lebenspartner, eingetragenem Partner oder Kind3 Arbeitstage
Tod von Eltern, Geschwistern, Großeltern, Enkeln1 Arbeitstag
… wenn das Begräbnis zu besorgen istbis 3 Arbeitstage
Übersiedlung1 Arbeitstag
… aus dienstlichen Gründen2 Arbeitstage

Die Betreuung naher Angehöriger setzt voraus, dass die Pflegefreistellung bereits ausgeschöpft ist. Fällt ein Anlass auf einen dienstfreien Tag, kann Sonderurlaub nur gewährt werden, wenn er die bedienstete Person direkt betrifft.

Feiertagsregelung Erlass der Oö. Landesregierung
TagRegelung
24. Dezember, Heiliger Abendganztägig dienstfrei
31. Dezember, Silvesterab 12 Uhr dienstfrei
2. November, Allerseelennachmittags dienstfrei

Zu Allerseelen: Die IKD empfiehlt den Gemeinden, den freien Nachmittag zu streichen. Wo er allerdings über Jahre vorbehaltslos gewährt wurde, ist daraus ein durchsetzbarer Rechtsanspruch entstanden, der Teil des Dienstvertrages wurde.

Bildungskarenz § 128 Oö. GDG, § 48a Oö. LVBG

Berufliche Auszeit für eine Aus- oder Weiterbildung. Kein Rechtsanspruch – sie ist nur zu gewähren, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.

Voraussetzungen

  • Das Dienstverhältnis hat mindestens sechs Monate ununterbrochen gedauert, oder zwischen zwei Bildungskarenzen liegen mindestens vier Jahre
  • Dauer zwischen zwei Monaten und einem Jahr, auch in Teilen von mindestens zwei Monaten
  • Die Maßnahme soll im beruflichen Kontext gewinnbringend sein

Geld

Die Bezüge des Dienstgebers entfallen. Beim AMS kann Weiterbildungsbeihilfe beantragt werden – laut AMS ab 8. Juni 2026 nutzbar, zwischen 40,40 € und 67,94 € pro Tag. Sie ist einkommensteuerfrei und bringt Kranken- und Unfallversicherungsschutz bei der ÖGK.

Vorher beim AMS klären, ob die Maßnahme gefördert wird. Sonst steht man mit einer vereinbarten Bildungskarenz da, aber ohne Geld.

Nachteile, die man kennen sollte

  • Die Zeit zählt nicht für dienstzeitabhängige Rechte – Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Kündigungsfristen, Jubiläumszuwendung
  • Kein gesetzlicher Kündigungsschutz wie bei der Elternkarenz
  • Eine Bildungskarenz direkt nach der Elternkarenz ist seit 2026 nicht mehr möglich – dazwischen müssen mindestens 26 Wochen Beschäftigung liegen
Elternteilzeit § 106 Oö. GDG

Anspruch bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes oder bis zu einem späteren Schuleintritt.

Nach einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz besteht Anspruch auf den früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu nicht ungünstigeren Bedingungen. Gleichwertig heißt: bei objektiver Betrachtung vergleichbar in den grundsätzlichen Aufgaben, der Einstufung und den Verwendungsvoraussetzungen.

Frist beachten: Der Antrag ist schriftlich spätestens drei Monate vor dem Ende der Karenz zu stellen, mit Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Teilzeitbeschäftigung.

Fahrtkostenzuschuss

Wer mehr als 10 Kilometer zur Dienststelle hat, bekommt einen monatlichen Zuschuss. Gerechnet wird mit 0,037 € je Fahrtkilometer für Hin- und Rückfahrt (§ 212 Oö. GDG).

Selbst ausrechnen

Die ersten 10 Kilometer und alles ab dem 61. Kilometer trägt man selbst. Der Zuschuss ist damit auf 50 Kilometer einfache Wegstrecke gedeckelt.

25 km
5 Tage
Monatlicher Fahrtkostenzuschuss –

Die Entfernung wird mit Google Maps nach der kürzesten fahrbaren Strecke unter Beachtung der Bundes-, Landes- und Bezirksstraßen ermittelt. Maßgeblich ist die nächstgelegene Wohnung – das muss nicht der Hauptwohnsitz sein. Homeoffice-Tage zählen nicht mit; bei wechselnder Anzahl wird der Durchschnitt herangezogen.

Zeitausgleich für Mehr- und Überstunden

Zeitausgleich muss vereinbart werden – der Dienstgeber kann ihn nicht einseitig anordnen. Ob ausbezahlt oder in Freizeit abgegolten wird, entscheidet grundsätzlich der Dienstgeber; an Sonn- und Feiertagen entscheidet die bedienstete Person.

Wie viele Stunden Zeitausgleich stehen zu?

Entscheidend ist: Der Zuschlag gilt beim Zeitausgleich genauso wie bei der Auszahlung. Eine Nachtstunde ist also zwei Stunden Freizeit wert, nicht eineinhalb.

10 Stunden
Zeitausgleich –

Hier geht am häufigsten etwas verloren: Manche Gemeinden rechnen beim Zeitausgleich anders als bei der Auszahlung und gleichen Nachtstunden nur 1:1,5 statt 1:2 aus, oder Mehrstunden von Teilzeitkräften nur 1:1. Laut younion wäre eine solche Unterscheidung systemwidrig. Wer das im eigenen Zeitkonto bemerkt, sollte es ansprechen.

Die oft günstigere Variante: Freizeitausgleich 1:1 und den Zuschlag zusätzlich ausbezahlen lassen. Bei einer Nachtstunde von 23 bis 24 Uhr wären das eine Stunde frei plus ein Stundenlohn. An Sonn- und Feiertagen darf man diese Variante selbst wählen, sonst kann man eine Aufteilung vorschlagen.

Verfall, Krankheit, Dienstende § 104 Abs. 6 Oö. GDG

Zeitausgleich kann grundsätzlich nicht verfallen. Er ist bis zum Ende des zwölften auf die Überstunden folgenden Kalendermonats zulässig. Was innerhalb dieses Jahres aus dienstlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht abgebaut werden konnte, ist auszuzahlen.

Krankheit während des Zeitausgleichs: Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, werden diese Tage nicht auf das Zeitausgleichs-Kontingent angerechnet.

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses wird ein nicht verbrauchtes Guthaben ausbezahlt.

Zeitwertkonto

Eine selbstfinanzierte Auszeit nach § 112b Oö. GDG: Man verzichtet über Jahre auf einen Teil des Gehalts und finanziert damit eine bezahlte Freistellungsphase, meist unmittelbar vor der Pension. Angespart werden können 2 bis 25 % des Monatsbezugs.

Wie lange muss man ansparen?

Der angesparte Betrag wird jährlich aufgewertet – analog zur Steigerung des V/2-Bezugs plus 0,75 %. Diese Aufwertung gleicht die Gehaltsentwicklung näherungsweise aus, daher wird hier vereinfacht mit dem reinen Verhältnis gerechnet.

10 %
20 Jahre
Damit finanzierte Freistellung –

Kein Rechtsanspruch auf die Freistellung. Ein Anspruch besteht nur auf die Auszahlung des Zeitwertkontos, nicht darauf, die Freistellungsphase tatsächlich konsumieren zu dürfen. Der angesparte Betrag verbleibt im Budget der Gemeinde.

Nachteile, die man vorher kennen sollte

Geringere Bemessungsgrundlagen: Der Gehaltsverzicht wirkt sich auf alles aus, was vom Gehalt berechnet wird – geringeres Krankengeld, geringere Pensionskassenpension. Der Beitrag zur Pensionsversicherung wird allerdings auch in der Konsumationsphase bezahlt, was die Auswirkung auf die gesetzliche Pension relativiert.

Bei guter Karriereentwicklung ungünstig: Wer zwischenzeitlich in eine höhere Funktionslaufbahn oder Entlohnungsgruppe wechselt, kann die angesparten Stunden später nicht mehr 1:1 zurückkaufen – der Stundenlohn ist dann höher als beim Ansparen.

Vertragsbedienstete: Angesparte Gehaltsteile über der ASVG-Höchstbemessungsgrundlage werden in der Konsumationsphase sozialversicherungspflichtig.

Abfertigung: Bei Dienstverhältnissen, die vor dem 1. September 2003 begonnen haben, richtet sie sich nach dem letzten Monat des Vollbezugs – die Ansparphase zählt dazu.

Alternative zur Korridorpension – lohnt sich das?

Statt mit 63 in die Korridorpension mit Abschlägen zu gehen, kann man zwei Jahre selbstfinanzierte Freistellung vorspannen und erst mit 65 in Pension gehen. Die Pension fällt dann durch den höheren Steigerungsbetrag etwas höher aus.

Die Rechnung der younion dazu ist ernüchternd: Der Nachteil, in der Freistellungsphase keine Pensionszahlungen zu erhalten, wird durch die höhere Pension frühestens nach dem 80. Lebensjahr ausgeglichen.

Bei individuellen Fragen zum Zeitwertkonto berät die younion Oberösterreich, Bereich Recht: recht.ooe@younion.at. Vor einer Entscheidung über zwanzig Jahre Gehaltsverzicht ist das dringend zu empfehlen.

Das ganze Jahrbuch

Diese Seite fasst nur einen Teil zusammen. Das Kleine Jahrbuch der Landesgruppe Oberösterreich behandelt außerdem Gehaltsschemen, Zulagen und Pauschalen, Abfertigung, Jubiläumszuwendung, Altersteilzeit, Schwangerschaft und Karenz auf rund 70 Seiten.

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Alle Angaben sind eine vereinfachte Zusammenfassung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die gesetzlichen Bestimmungen und die Auskunft der Gewerkschaft. Für den konkreten Fall gibt es die kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder.

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